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Windenergie

Windprojekt Thundorf: Start der öffentlichen Mitwirkung 29. April bis 21. Mai 2024

Ende Oktober 2023 haben das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) und die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) kommuniziert, dass sie das Windprojekt Thundorf unter dem Dach der Wellenberg Wind AG gemeinsam weiterführen wollen. Um die Wertschätzung für die bisherige Beteiligung der Bevölkerung zum Ausdruck zu bringen, hat der Gemeinderat entschieden, die noch offenen Mitwirkungseingaben zu prüfen und zusammengefasst in einem Bericht zu beantworten, obwohl diese sich mehrheitlich auf einen Projektstand beziehen, der nicht mehr aktuell ist. Damit werden insbesondere generelle Fragen im Zusammenhang mit der Windenergienutzung und den Auswirkungen auf Mensch und Umwelt beantwortet. Bei einigen Antworten wird darauf verwiesen, dass das aktuelle Projekt nur noch drei Windenergieanlagen umfasst und insbesondere die besonders kritisch kommentierten Anlagen Nummern 6-8 im Osten des Windenergiegebiets ersatzlos wegfallen.


Sämtliche Informationen zum redimensionierten Windprojekt können auf der Homepage der Wellenberg Wind AG eingesehen werden. 

Der Gemeinderat von Thundorf gibt in den kommenden Tagen die „Teilzonenplanänderung Windenergie“ sowie den „Gestaltungsplan Windenergie“ inkl. Umweltverträglichkeitsbericht für das Windprojekt auf dem Wellenberg zur öffentlichen Mitwirkung frei. Diese dauert vom 29. April bis zum 21. Mai 2024. Die Pläne und Dokumente liegen in diesem Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Thundorf auf und können dort während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem werden die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde (www.thundorf.ch) zum Download bereitstehen. Im Rahmen der Mitwirkung können sämtliche interessierten Personen Eingaben zu den Unterlagen machen. Die Eingaben sind in schriftlicher Form bei der Gemeinde einzureichen: Politische Gemeinde Thundorf, Hauptstrasse 10, 8512 Thundorf, cornelia.faeh@thundorf.ch. Die Eingaben sind rechtlich nicht bindend, müssen aber geprüft und beantwortet werden. Ob die Eingaben in den jeweiligen Planungsinstrumenten berücksichtigt werden, entscheidet der Gemeinderat. Dies in Absprache mit der Wellenberg Wind AG als Projektentwicklerin und den involvierten Fachplanern.

Nach Abschluss der Mitwirkung startet Anfang August die öffentliche Auflage der verschiedenen Planungsinstrumente zum Windpark. Gleichzeitig wird auch die öffentliche Bekanntmachung der kommunalen Richtplanung sowie die öffentliche Auflage der Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) durchgeführt.

Die aktuellen Dokumente finden Sie unter:

Amtliche Publikationen

 

 

Dokumente

Name
A Mitwirkungsbericht Projekt Windenergie 2022 Download 0 A Mitwirkungsbericht Projekt Windenergie 2022
Information vom 01.12.2022 betreffend Umsetzung Auftrag Verein Lebensqualität Wellenberg Download 1 Information vom 01.12.2022 betreffend Umsetzung Auftrag Verein Lebensqualität Wellenberg
Information vom 05.04.2023 betreffend überarbeitetes Layout Windprojekt Download 2 Information vom 05.04.2023 betreffend überarbeitetes Layout Windprojekt
Information vom 22.02.2023 betreffend Mindestabstandsregel zu Windenergieanlagen Download 3 Information vom 22.02.2023 betreffend Mindestabstandsregel zu Windenergieanlagen
Information vom 23.11.2022 betreffend Auftrag Verein Lebensqualität Wellenberg Download 4 Information vom 23.11.2022 betreffend Auftrag Verein Lebensqualität Wellenberg
Information vom 28.12.2022 betreffend Verschiebung der zweiten Mitwirkung zum Windprojekt Download 5 Information vom 28.12.2022 betreffend Verschiebung der zweiten Mitwirkung zum Windprojekt
Plan Mindestabstand Windenergiezone Download 6 Plan Mindestabstand Windenergiezone
UVB Beurteilung Windenergie September 2022 Download 7 UVB Beurteilung Windenergie September 2022
VU-UVP Windpark Anhang Download 8 VU-UVP Windpark Anhang
VU-UVP Windpark Thundorf Download 9 VU-UVP Windpark Thundorf